Zweithörer
Deutsch (DE-DE)
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Zweithörer Preferred term
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- Auch Nebenhörer genannt. Diese Bezeichnung kommt in den Hochschulgesetzen manchen Bundesländer vor, nicht aber in dem BayHSchG. Insofern findet es an der TUM nur begrenzte Anwendung, meist im Rahmen Kooperationsvereinbarungen mit anderen Hochschulen. Ein Zweit- oder Nebenhörer wird z. B. in NRW wie folgt definiert: ' "Eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer Hochschulen können als Zweithörerinnen oder Zweithörer mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung Studien begleitender Prüfungen zugelassen werden." § 52 HG Die genaue Bedingungen für Studierende mit diesem Status sind unterschiedlich und in den jeweiligen HG definiert.
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- NICHT mit Gasthörer verwechseln.
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Nebenhörer
English (EN-US)
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cross-enrolled student Preferred term
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- Sometimes translated as "cross-registered student;" however, this translation does not work at TUM, due to the distinction between enrollment and registration. A cross-enrolled student is a student officially enrolled at another university, who has been granted permission, as a rule, within the scope of an official cooperation agreement with the admitting university, to visit courses and take exams.
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- NOT to be confused with an auditor.